Bibliothek des Bundesgerichtshofs - Gesetzesmaterialien - Übersichtsseite (Letzte Bearb.: 21.06.05)
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Gesetz zur Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse bei Straftaten mit sexuellem Hintergrund
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Aus dem Gesetzentwurf:
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Der Schutz der Bevölkerung vor Sexualtätern gebietet eine konsequente Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse. Besondere Bedeutung kommt dabei der DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren zu. Das geltende Recht sieht eine Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen gegen den Willen des Betroffenen zu Zwecken künftiger Strafverfahren nur in engen Grenzen vor: Die DNA-Analyse ist nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und nur dann, wenn prognostiziert werden kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren von erheblicher Bedeutung geführt werden. Die Beschränkung der Anlasstaten auf solche von erheblicher Bedeutung ist bei Vergehen mit sexuellem Hintergrund zu eng. Vielfach sind weniger gewichtige Straftaten der Beginn einer kriminellen Karriere, an deren Ende schwerste Straftaten stehen können. Wenn eine derartige Entwicklung prognostiziert werden kann, sollte mit der DNA-Analyse nicht gewartet werden müssen, bis es tatsächlich zu Straftaten von erheblicher Bedeutung gekommen ist.
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Aus: DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge
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Titel: Gesetz zur Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse bei Straftaten mit sexuellem Hintergrund (C012)
Initiative: Beim BR eingebracht von Baden-Württemberg
Zustimmungsbedürftig: Nein
Bezug: Wiedervorlage des bereits in der 14. WP auf BR Drs. 517/02 (BT Drs. 14/9887) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zuende beraten wurde (s. GESTA 14. WP 2b-C226) Siehe auch: Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (C004), Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten (C006), Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften (C019), Gesetz zur Verbesserung der Regelungen zur DNA-Analyse (C048) und Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse (148)
Inhalt: Änderung § 81g Strafprozessordnung: Erweiterung des Katalogs der Anlasstaten für die DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren auf alle Straftaten mit sexuellem Hintergrund. Es entstehen Kosten durch Vollzugsaufwand, die nicht näher quantifizierbar sind.
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Ablauf des Vorgangs
(BT = Bundestag; BR = Bundesrat):
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