Bibliothek des Bundesgerichtshofs - Gesetzesmaterialien - Übersichtsseite (Letzte Bearb.: 10.09.2009)
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Gesetz zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
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Aus dem Gesetzentwurf:
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Auf Grund der Leerstandssituation auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland erleiden die Wohnungsunternehmen zum Teil existenzgefährdende Mietausfälle bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Vor diesem Hintergrund, zu dessen Ursachen im Wesentlichen die überwiegend schwache wirtschaftliche Entwicklung sowie die Folgen der demographischen Entwicklung gehören, sind in den Stadtumbauprogrammen von Bund und Ländern Rückbaumaßnahmen vorgesehen. Solche wirtschaftlich notwendigen Abriss- oder Rückbaumaßnahmen sind jedoch nur möglich, wenn der Vermieter über sein Eigentum auch ungehindert verfügen kann. Um dies zu ermöglichen, muss in Problemfällen neben der einvernehmlichen Einigung mit den Mietern über einen Auszug auch die Möglichkeit der Kündigung gegeben sein. Eine solche findet jedoch bisher weder im städtebaulichen Teil des Baugesetzbuchs noch im Bürgerlichen Gesetzbuch eine ausreichende Rechtsgrundlage. So definiert § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB lediglich eine Verwertungskündigung. Diese umfasst den bloßen Abriss oder Rückbau jedoch nur, wenn damit eine bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks verbunden ist. Zum Auffangtatbestand des „berechtigten Interesses" gemäß § 573 Abs. 1 BGB gibt es zu den einschlägigen Sachverhalten bisher nur vereinzelte Rechtsprechung, die für die Unternehmen und Vermieter keine hinreichende Rechtssicherheit bietet und die geplanten Stadtumbaumaßnahmen nicht hinreichend planbar macht.
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Aus: DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge |
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Titel: Gesetz zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Initiative: Beim BR eingebracht von Sachsen
Zustimmungsbedürftig: Nein
Bezug: Wohnraumleerstand in den neuen Bundesländern
Inhalt:
Änderung § 573 Bürgerliches Gesetzbuch: Einführung eines neuen Kündigungstatbestandes zur Erleichterung
von Rückbaumaßnahmen, Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises
einer vergleichbaren und verfügbaren Wohnung.
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Ablauf des
Vorgangs (BT = Bundestag; BR =
Bundesrat):
Stellungnahmen der Sachverständigen
Wortprotokoll des Rechtsausschusses Nr. 72 vom 23.02.2005
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