Bibliothek des Bundesgerichtshofs - Gesetzesmaterialien - Übersichtsseite (Letzte Bearb.: 22.06.2005)
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Gesetz
zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der
Wirtschaftsprüferordnung
- vom 27.12.2004, BGBl I, Nr. 76, S. 3846 -
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Aus dem Gesetzentwurf: |
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Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen, vereidigten Buchprüfer und vereidigten Buchprüferinnen ist derzeit in einem starken Wandel begriffen. Nationale, europäische und andere Initiativen zur Stärkung der Qualität, Unabhängigkeit und Integrität des Prüferberufs sind zu berücksichtigen und, wo sinnvoll und notwendig, umzusetzen. Nachdem bereits der Sarbanes-Oxley-Act in den USA einer berufsstandsunabhängigen Aufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprüferinnen den Vorzug gab, hat dies auch die Bundesregierung in ihrem 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003 aufgenommen, weiterentwickelt und konkretisiert.
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Referentenentwurf, Stand: 1. Juli 2004
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Aus: DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge |
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Titel: Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz – APAG)
Initiative: Regierungsvorlage
Zustimmungsbedürftig: Nein
Bezug: 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vom 25. Februar 2003, Sarbanes-Oxley-Act in den USA
Europäische Impulse: Seit 1984 bestehende Prüferbefähigungsrichtlinie (84/253/EWG)
Inhalt: Unterstellung der Abschlussprüfer, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vornehmen, unter eine letztverantwortliche, berufsstandsunabhängige Aufsicht in modifizierter Selbstverwaltung, Zuständigkeit der Wirtschaftsprüferkammer mit einer Abschlussprüferaufsichtskommission, Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit; Änderung und Ergänzung versch. §§ Wirtschaftsprüferordnung, Aufhebung von Art. 2 3. Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung; Änderung § 63g Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.
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Ablauf des Vorgangs
(BT = Bundestag; BR = Bundesrat):
Schriftliche Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zur öffentlichen Anhörung am 30. November 2004 in Berlin (Ausschussdrucksache 15(9)1540)
Schriftliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zur öffentlichen Anhörung am 30. November 2004 in Berlin (Ausschussdrucksache 15(9)1542)
Wortprotokoll des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Nr. 15/78 vom 30. November 2004
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Weitere Vorgänge: |
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Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (WpK) vom 23. Juli 2004 zum Referentenentwurf
Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) vom 28. Juli 2004 zum Referentenentwurf
Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 4. August 2004 zum Referentenentwurf
Presseinformation des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 3. September 2004 zum Regierungsentwurf
Stellungnahme des Bundesverbandes der vereidigten Buchprüfer e.V. (BvB) vom 25. November 2004
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